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Für die Versteigerung gelten unsere nachfolgenden Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Sie werden Bestandteil der zustande kommenden Verträge. Durch Ihre Teilnahme
an der Versteigerung und die Abgabe von Geboten erklären Sie sich mit
den nachstehenden Bedingungen einverstanden. Sämtliche Bedingungen gelten
sinngemäß auch für den Nachverkauf.
1. Die Firma Zeige führt die Versteigerung als Vermittler durch. Der
Vertrag kommt daher mit dem Einlieferer zustande. Die Geschäftsräume der
Firma Zeige sind für beide Teile Erfüllungsort.
2. Der Versteigerer ist berechtigt, die Rechte der Auftraggeber im eigenen
Namen geltend zu machen.
3. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen.
Sie, wie auch mündlich abgegebene Erklärungen sind bzw. beinhalten keine
Eigenschaftszusicherung im Sinne § 459ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind gebraucht, daher verweisen
wir an dieser Stelle ausdrücklich auf die Möglichkeit der Vorbesichtigung.
Die Versteigerung der Auktionslose erfolgt in dem Zustand, in dem sie
sich befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel.
Nach dem Zuschlag können Beanstandungen gleich welcher Art, nicht mehr
berücksichtigt werden. Wer Ansprüche geltend macht, hat diese gegen den
Einlieferer als Vertragspartner zu richten.
Ansichtssendungen sind nicht möglich.
4. Schriftliche Kaufaufträge werden vom Versteigerer gewissenhaft, aber
ohne Gewähr ausgeführt. Gebote haben in € zu erfolgen. Untergebote werden
nicht entgegengenommen. Der von Ihnen angegebene Höchstpreis wird vom
Versteigerer nur zur Überbietung anderer Gebote im Rahmen der Steigerungsstufen
genutzt.
Telefonische Bieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen,
wenn hierzu rechtszeitig ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Eine Haftung
für Übertragungsfehler oder für das Zustandekommen der Telefonverbindung
kann nicht übernommen werden.
5. Der Versteigerer hat das Recht, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen,
zurückzuziehen. Der Aufruf beginnt mit dem im Katalog ausgdruckten Preis.
Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligen Aufruf kein Übergebot
abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten. Erfolgt
ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter zwei Wochen an sein Gebot
gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag,
wird das Gebot hinfällig. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die
schrifliche Rechnungsstellung an den Bieter. Der Versteigerer kann den
Zuschlag ohne Angabe von Gründen verweigern, so z.B. bei schriftlichen
oder mündlichen Geboten von ihm unbekannten Bietern, wenn diese nicht
vor der Versteigerung entsprechende Sicherheiten geleistet oder ausreichende
Referenzen abgegeben haben. Bei mehreren gleichlautenden Geboten entscheidet
das Los über den Zuschlag. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten
Zuschlag zurückzunehmen. Dies insbesondere dann, wenn irrtümlich ein rechtszeitig
abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist.
6. Mit dem Zuschlag ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis an die
Firma Zeige zu entrichten. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagsbetrag
und einem Aufgeld von 23% (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Der
Käufer trägt etwaige Kosten für Versicherung, Verpackung und Versand.
Der Kaufpreis ist fällig nach erfolgtem Zuschlag zur Zahlung in €. Er
ist grundsätzlich in bar zu entrichten. Bezahlungen ist auch möglich mit
American Express Card und PayPal. Von den hierfür berechneten Servicegebühren
geben wir an den Käufer einen Kostenanteil von 3% weiter, der zum Rechnungsendbetrag
addiert wird.
7. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht
nach, so hat er den Verzugsschaden zu ersetzen. Der Versteigerer ist berechtigt
die Ware erneut zu versteigern, auf einen Mehrerlös hat der Käufer keinen
Anspruch.
8. Zugeschlagene Gegenstände sind am Tage des Zuschlags abzuholen. Mit
dem Zuschlag geht die Gefahr bezüglich des Loses auf den Käufer über.
Die Auslieferung der zugeschlagenen Gegenstände erfolgt grundsätzlich
nur gegen Bezahlung des Kaufpreises. Im Falle des Versands erfolgt dieser
ebenfalls auf Gefahr und Kosten des Käufers. Der Versteigerer versichert
auf Kosten des Käufers die zu versendenden Gegenstände gegen die normalen
Transportrisiken.
9. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig.
Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter
sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, daß sie den Katalog und die
darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken
der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen,
der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung
über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken
erwerben (§§ 86 a, 86 Strafgesetzbuch). Die Firma Zeige und ihre Einlieferer
bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an.
Katalog Abonnement 2007, es erscheinen :
3 Auktionskataloge. Versand innerhalb Deutschlands 35.- €, Versand Ausland
und Übersee 50.- €
Den Betrag erbitte ich per Überweisung auf
Konto 0802512 Deutsche Bank Hamburg, BLZ 200 700 24
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