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Allgemeine Versteigerungsbedingungen

Für die Versteigerung gelten unsere nachfolgenden Allgemeinen Versteigerungsbedingungen. Sie werden Bestandteil der zustande kommenden Verträge. Durch Ihre Teilnahme an der Versteigerung und die Abgabe von Geboten erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden. Sämtliche Bedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf.

1. Die Firma Zeige führt die Versteigerung als Vermittler durch. Der Vertrag kommt daher mit dem Einlieferer zustande. Die Geschäftsräume der Firma Zeige sind für beide Teile Erfüllungsort.

2. Der Versteigerer ist berechtigt, die Rechte der Auftraggeber im eigenen Namen geltend zu machen.

3. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie, wie auch mündlich abgegebene Erklärungen sind bzw. beinhalten keine Eigenschaftszusicherung im Sinne § 459ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind gebraucht, daher verweisen wir an dieser Stelle ausdrücklich auf die Möglichkeit der Vorbesichtigung. Die Versteigerung der Auktionslose erfolgt in dem Zustand, in dem sie sich befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel. Nach dem Zuschlag können Beanstandungen gleich welcher Art, nicht mehr berücksichtigt werden. Wer Ansprüche geltend macht, hat diese gegen den Einlieferer als Vertragspartner zu richten.

Ansichtssendungen sind nicht möglich.

4. Schriftliche Kaufaufträge werden vom Versteigerer gewissenhaft, aber ohne Gewähr ausgeführt. Gebote haben in € zu erfolgen. Untergebote werden nicht entgegengenommen. Der von Ihnen angegebene Höchstpreis wird vom Versteigerer nur zur Überbietung anderer Gebote im Rahmen der Steigerungsstufen genutzt.

Telefonische Bieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, wenn hierzu rechtszeitig ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Eine Haftung für Übertragungsfehler oder für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann nicht übernommen werden.

5. Der Versteigerer hat das Recht, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurückzuziehen. Der Aufruf beginnt mit dem im Katalog ausgdruckten Preis. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligen Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter zwei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, wird das Gebot hinfällig. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die schrifliche Rechnungsstellung an den Bieter. Der Versteigerer kann den Zuschlag ohne Angabe von Gründen verweigern, so z.B. bei schriftlichen oder mündlichen Geboten von ihm unbekannten Bietern, wenn diese nicht vor der Versteigerung entsprechende Sicherheiten geleistet oder ausreichende Referenzen abgegeben haben. Bei mehreren gleichlautenden Geboten entscheidet das Los über den Zuschlag. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen. Dies insbesondere dann, wenn irrtümlich ein rechtszeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist.

6. Mit dem Zuschlag ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis an die Firma Zeige zu entrichten. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagsbetrag und einem Aufgeld von 25% (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, diese wird nach § 25 A UStG. nicht gesondert ausgewiesen). Der Käufer trägt etwaige Kosten für Versicherung, Verpackung und Versand. Der Kaufpreis ist fällig nach erfolgtem Zuschlag zur Zahlung in €. Er ist grundsätzlich in bar zu entrichten. 

7. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nach, so hat er den Verzugsschaden zu ersetzen. Der Versteigerer ist berechtigt die Ware erneut zu versteigern, auf einen Mehrerlös hat der Käufer keinen Anspruch.

8. Zugeschlagene Gegenstände sind am Tage des Zuschlags abzuholen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr bezüglich des Loses auf den Käufer über. Die Auslieferung der zugeschlagenen Gegenstände erfolgt grundsätzlich nur gegen Bezahlung des Kaufpreises. Im Falle des Versands erfolgt dieser ebenfalls auf Gefahr und Kosten des Käufers. Der Versteigerer versichert auf Kosten des Käufers die zu versendenden Gegenstände gegen die normalen Transportrisiken.

9. Gerichtsstand für beide Parteien ist Berlin.

10. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig.

Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, daß sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 Strafgesetzbuch). Die Firma Zeige und ihre Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an.

Katalog Abonnement 2025, es erscheinen :
3 Auktionskataloge. Versand innerhalb Deutschlands 60.- €, Versand Ausland und Übersee 90.- €

Den Betrag erbitte ich per Überweisung an

Carsten Zeige

Deutsche Bank  DE70 2007 0024  0080 2512 00   DEUTDEDBHAM

Widerrufsrecht - Widerrufsbelehrung (für Freiverkauf)

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Auktionshaus Carsten Zeige, Douglasstrasse 22A, 14193 Berlin, email: info@zeige.com, Telefon: (030) 8630 2414, Fax: (030) 8630 2415) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://www.zeige.com/cgi-bin/widerruf/formular.php&lang=ru ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.